BRÜCKENGELÄNDER

Immer dann, wenn es Stürze aus großer Höhe zu verhindern gilt, kommen Geländer wie Brückengeländer zum Einsatz. Neben Treppen und Balkons sind Brücken und Überführungsbauwerke ein klassisches Einsatzgebiet, bei denen Fahrzeuge, Radfahrer sowie Fußgänger durch Geländer vor einem Fall in die Tiefe bewahrt werden sollen. Daher unterliegen Brückengeländer besonders hohen Ansprüchen. Die Brückengeländer müssen nicht nur so stabil sein, dass sie im Notfall ein gegen sie aufprallendes Fahrzeug vom Sturz von der Brücke abhalten (Fahrzeugrückhaltevorrichtung), sondern auch engmaschig genug sein, um auch Fußgänger sowie kleine Kinder und Tiere auf dem Fußweg neben der Brücke an einem Absturz zu hindern. Neben äußerst stabilen Brückengeländern für Autobahnbrücken und Bundesstraßen, die im Notfall schnell fahrende Autos abfangen müssen und deshalb meist mit zusätzlichen Leitplanken abgesichert werden, bis hin zu klassischen Brückengeländern auf städtischen Fußgängerbrücken reicht das Einsatzgebiet. Daher sind Brückengeländer in verschiedenen Formen und Varianten auf dem Markt. Je nach Brückenart ist gesetzlich geregelt, wie hoch und in welcher Bauform ein Brückengeländer angebracht werden muss, um die nötige Sicherheit für Fußgänger und PKWs sowie LKWs zu bieten. Abhängig vom Bereich der Anwendung eines Brückengeländers gelten verschiedene Normen und Richtlinien. So gelten für Versammlungsflächen strengere Vorschriften als für Geländer an Gehwegen. Institutionen wie z.B. SIA, BFU, SECO geben die jeweils geltenden Vorschriften heraus, welche zwingend einzuhalten sind.

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